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Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zu den Wahlen nach dem Richtergesetz des Freistaates Sachsen (SächsRiGWahlVO) vom 15. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 229) außer Kraft. Dresden, den 16. August 2011 Der Staatsminister der Justiz und für Europa Dr. Jürgen Martens
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