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In § 1 der Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Zuständigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ-Zuständigkeitsverordnung – EVTZ-ZuVO) vom 2. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 78), die durch Artikel 8 der Verordnung vom 23. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 402, 409) geändert worden ist, wird das Wort „Dresden“ durch das Wort „Sachsen“ ersetzt.
In § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Zuständigkeiten zur Ausführung des Aufenthaltsgesetzes und ausländerrechtlicher Bestimmungen in anderen Gesetzen im…
In § 1 der Gemeinsamen Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, des Sächsischen…
Zuständige Behörde für den Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Verbund…
In § 4 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit vom 2. August 2019 (SächsGVBl. S. 646) werden…
Zuständig für den Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Verbund für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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