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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen (Sächsische Denkmalschutzförderungsverordnung – SächsDSchföVO) vom 18. Februar 2009 (SächsGVBl. S. 85, 259) wird wie folgt geändert:
In § 1 werden die Wörter „den Landesdirektionen“ durch die Wörter „der Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
In § 2 wird das Wort „Landesdirektionen“ durch das Wort „Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
In § 3 Abs. 3 Satz 2 werden die Wörter „für die Bewilligung zuständige Landesdirektion“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
In § 6 werden die Wörter „sind die Landesdirektionen“ durch die Wörter „ist die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
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