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Der Beteiligungsverband sächsischer Sparkassen wird aufgelöst. Der Verbandsvorstand des Beteiligungsverbandes sächsischer Sparkassen leitet zur Abwicklung aller noch schwebenden Geschäfte das Liquidationsverfahren ein. Das nach Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen des Beteiligungsverbandes sächsischer Sparkassen geht auf die Mitglieder entsprechend ihrer Beteiligungsverhältnisse am Stammkapital über.
Das nach Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen fällt bei der Auflösung von Sparkassen an den Träger.
Im Falle der Auflösung der Finanzgruppe leitet der Vorstand der Finanzgruppe zur Abwicklung aller noch schwebenden Geschäfte das Liquidationsverfahren ein.…
An die Stelle des Beteiligungsverbandes sächsischer Sparkassen treten nach seiner Auflösung als Haftungsschuldner im Sinne der Absätze 1 bis 3 dessen Mitglieder…
eine Sparkasse von einer bestehenden Sparkasse aufgenommen wird, auf die das Vermögen als Ganzes übergeht.
Den kommunalen Anteilseignern des Sachsen-Finanzverbands steht nach dem Beschluss der Anteilseignerversammlung des Sachsen-Finanzverbands nach § 1 Abs. 1 das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.