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Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Artikel 2 tritt am 1. Januar 2013 in Kraft, sofern bis zum 31. Dezember 2012 das der Sachsen-Finanzgruppe zustehende Rücktrittsrecht nach § 9.1 der zwischen ihr und dem Freistaat Sachsen am 21. März 2011 getroffenen Übertragungsvereinbarung, welcher der Landtag gemäß § 65 Abs. 5 der Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (Sächsische Haushaltsordnung – SäHO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 2001 (SächsGVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 387, 388), zugestimmt hat, nicht ausgeübt wurde. Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen macht den Tag des Inkrafttretens im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt . Dresden, den 8. Juni 2012 Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich Der Staatsminister der Finanzen Prof. Dr. Georg Unland
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, soweit in den Absätzen 2 bis 4 nichts anderes bestimmt ist.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.