§ 15 SN-1260Verwaltungseinheit Grimma
Zwischen der Stadt Grimma als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Großbardau ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
Art. 2 Nr. 4 Stadt-Umland-Gesetz Leipzig SNStadt-Umland-Gesetz Leipzig
Nummer 8 Buchst. a wird wie folgt gefaßt: „a) vom bisherigen Landkreis Leipzig die Gemeinden Großlehna Großpösna Kitzen Markranstädt Zwenkau.“
§ 1 Abs. 2 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Zwischen der Stadt Großröhrsdorf als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Bretnig-Hauswalde ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 12 Abs. 2 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Zwischen der Gemeinde Großpostwitz/O.L. als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Obergurig ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 18 Abs. 5 Eingliederungsgesetz Leipzig SNEingliederungsgesetz Leipzig
Die Stadt Markranstädt ist Rechtsnachfolger der Gemeinde Kulkwitz. Die §§ 4 bis 7, 10, 11 und 14 bis 16 finden entsprechende Anwendung. § 9 findet mit der…