§ 2 SN-1260Verwaltungseinheit Delitzsch
Zwischen der Stadt Delitzsch als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Döbernitz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 23 Abs. 2 SN-1260Verwaltungseinheit Ostrau
Zwischen der Gemeinde Ostrau als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Zschaitz-Ottewig ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 4 Abs. 1 SN-1260Verwaltungseinheit Krostitz
Die Gemeinde Kletzen-Zschölkau wird in die Gemeinde Krostitz eingegliedert.
§ 22 Abs. 2 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Zwischen der Gemeinde Hirschfelde als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Dittelsdorf und Schlegel ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 23 Abs. 2 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Zwischen der Stadt Dohna als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Müglitztal ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.