§ 11 Abs. 1 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Die Gemeinde Rodewitz/Spree wird in die Gemeinde Kirschau eingegliedert.
§ 12 Abs. 1 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Die Gemeinde Eulowitz wird in die Gemeinde Großpostwitz/O.L. eingegliedert.
§ 25 Abs. 1 SN-1260Verwaltungseinheit Beilrode
Die Gemeinde Döbrichau wird in die Gemeinde Beilrode eingegliedert.
§ 2 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Die Gemeinden Leubnitz, Rodau, Rößnitz und Schneckengrün werden zur Gemeinde Leubnitz vereinigt.
§ 3 Abs. 1 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Die Gemeinden Kloschwitz und Kürbitz werden in die Gemeinde Weischlitz eingegliedert.