Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Gesetz über das Universitätsklinikum Leipzig an der Universität Leipzig und das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus an der Technischen Universität Dresden (Universitätsklinika-Gesetz – UKG) vom 6. Mai 1999 (SächsGVBl. S. 207) wird wie folgt geändert:
In § 6 Satz 2 wird die Angabe „dem Staatsminister für Soziales, Gesundheit und Familie“ durch die Worte „dem Staatsminister für Soziales“ ersetzt.
In § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 wird die Angabe „der Staatsminister für Soziales, Gesundheit und Familie“ durch die Worte „der Staatsminister für Soziales“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.