Gesetze
Gesetz wird geladen …
§ 5 Abs. 5 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über den Hochwassernachrichten- und Alarmdienst im Freistaat Sachsen (HWNAV) vom 17. August 2004 (SächsGVBl. S. 472), die durch Verordnung vom 26. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 452) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Die Wörter „oberen Wasserbehörden sind“ werden durch die Wörter „obere Wasserbehörde ist“ ersetzt.
In Nummer 1 wird das Wort „ihnen“ durch das Wort „ihr“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.