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Die Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft (Sächsische Wasserzuständigkeitsverordnung – SächsWasserZuVO) vom 17. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 440), geändert durch Verordnung vom 28. April 2010 (SächsGVBl. S. 122), wird wie folgt geändert:
§ 1a Satz 1 wird wie folgt geändert:
Die Wörter „Die oberen Wasserbehörden sind“ werden durch die Wörter „Die obere Wasserbehörde ist“ ersetzt.
In Nummer 35 werden die Wörter „oberen Wasserbehörden“ durch die Wörter „obere Wasserbehörde“ und das Wort „sind“ durch das Wort „ist“ ersetzt.
In Nummer 36 werden die Wörter „oberen Wasserbehörden“ durch die Wörter „obere Wasserbehörde“ und das Wort „sind“ durch das Wort „ist“ ersetzt.
In Nummer 37 werden die Wörter „oberen Wasserbehörden“ durch die Wörter „obere Wasserbehörde“ und das Wort „wären“ durch das Wort „wäre“ ersetzt.
In Nummer 40 werden die Wörter „einer oberen Wasserbehörde“ durch die Wörter „der oberen Wasserbehörde“ ersetzt.
In § 4 werden die Wörter „oberen Behörden“ durch die Wörter „obere Behörde“ und das Wort „sind“ durch das Wort „ist“ ersetzt.
In § 119 Abs. 2 Satz 2 werden die Wörter „den oberen Wasserbehörden“ durch die Wörter „der oberen Wasserbehörde“ ersetzt.
In Absatz 2 Satz 4 Nr. 1 wird das Wort „zuständigen“ durch das Wort „oberen“ ersetzt.
§ 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
In Absatz 2 wird das Wort „höheren“ durch das Wort „zuständigen“ ersetzt.
In § 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Regelung der Zuständigkeit nach dem Wassersicherstellungsgesetz (SächsWasSiGZuVO) vom 18. Februar 2002…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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