Art. 9 SN-18048Gesetz über den Jugendarrestvollzug im Freistaat Sachsen sowie zur Anpassung der weiteren sächsischen Vollzugsgesetze und anderer Gesetze mit Bezug zur Justiz
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut des Sächsischen Strafvollzugsgesetzes, des Sächsischen Jugendstrafvollzugsgesetzes, des Sächsischen…
Art. 3 Abs. 4 Nr. 19 Buchst. a SN-12800Änderung des Sächsischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes
In Satz 2 wird die Angabe „§ 88 Abs. 2 Nr. 4 des Sächsischen Gesetzes über den Vollzug der Jugendstrafe (Sächsischen Jugendstrafvollzugsgesetzes –…
Art. 5 Abs. 4 Nr. 37 SN-18048Gesetz über den Jugendarrestvollzug im Freistaat Sachsen sowie zur Anpassung der weiteren sächsischen Vollzugsgesetze und anderer Gesetze mit Bezug zur Justiz
§ 90 wird wie folgt gefasst: „§ 90 Verhältnis zum Bundesrecht Dieses Gesetz ersetzt im Freistaat Sachsen § 93 des Jugendgerichtsgesetzes in der bis zum 31.…
Art. 2 Abs. 5 Nr. 62 SN-12800Änderung des Sächsischen Jugendstrafvollzugsgesetzes
In § 92 Abs. 5 Satz 1 werden die Wörter „sowie den Strafvollstreckungs- und Strafverfolgungsbehörden“ durch die Wörter „, den Strafvollstreckungs- und…
Art. 2 SN-4631Viertes Gesetz zur Änderung des Ministergesetzes
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut des Sächsischen Ministergesetzes in der vom In-Kraft-Treten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…