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Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt ist bekannt zu machen, ob der Achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 9 Abs. 2 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist.
Mit In-Kraft-Treten des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrags tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht vom 6. Januar 1992 (SächsGVBl. S. 16), geändert durch Verordnung vom 30. Oktober 2002 (SächsGVBl. S. 268), außer Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 10. März 2005 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Prof. Dr. Georg Milbradt
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