§ 9 Abs. 2 SN-1341Verwaltungseinheit Auerbach/Vogtl.
Zwischen der Großen Kreisstadt Auerbach/Vogtl. als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Rebesgrün ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 4 SN-1341Verwaltungseinheit Oelsnitz
Zwischen der Großen Kreisstadt Oelsnitz als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Bösenbrunn, Eichigt und Triebel/Vogtl. ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu…
§ 22 SN-1260Gemeindegebietsreformgesetz Westsachsen
Zwischen der Stadt Döbeln als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Ebersbach ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 17 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Die Gemeinden Neueibau und Walddorf werden in die Gemeinde Eibau eingegliedert.
§ 17 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Zwischen der Stadt Nossen als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Heynitz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.