§ 9 Abs. 2 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Zwischen der Großen Kreisstadt Auerbach/Vogtl. als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Rebesgrün ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
Art. 1 Nr. 7 Buchst. s SN-10275Elfte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Finanzamts- und Rechenzentrums-Zuständigkeitsverordnung
In Seite 2 werden die zum Finanzamt Stollberg gehörenden Wörter „Landkreis Stollberg“ durch die Wörter „Vom Erzgebirgskreis die Gemeinden Auerbach,…
§ 16 Abs. 2 SN-2005Verwaltungseinheit Zschopau
Zwischen der Stadt Zschopau als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Gornau/Erzgeb. ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 17 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Zwischen der Gemeinde Zschorlau als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Bockau ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 21 Abs. 2 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Zwischen der Stadt Altenberg als erfüllender Gemeinde und der Stadt Bärenstein sowie der Gemeinde Hermsdorf/Erzgeb. ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu…