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Das Sächsische Gesetz zur Kreisgebietsreform (Kreisgebietsreformgesetz – SächsKrGebRefG ) vom 24. Juni 1993 SächsGVBI. S. 549), geändert durch Artikel 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Kreisgebietsreformgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften (1. Kreisgebietsreformänderungsgesetz – 1. KGRÄndG) vom 6. September 1995 (SächsGVBl. S. 281), wird wie folgt geändert:
In § 1 wird die Zahl „23" gestrichen. Nach den Worten „Torgau-Oschatz“ wird das Wort „Vogtlandkreis“ eingefügt.
In § 3 wird nach Nummer 18 folgende Nummer eingefügt: „18a. Der Landkreis Vogtlandkreis mit Sitz des Landratsamtes in Plauen; ihm gehören an: a) alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Auerbach, b) alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Klingenthal, c) alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Oelsnitz, d) alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Plauen, e) alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Reichenbach.“.
In § 5 werden in der linken Spalte der Aufzählung nach dem Wort „Aue“ das Wort „Auerbach“, vor den Worten „Leipzig-Land“ das Wort „Klingenthal“, nach dem Wort „Niesky“ das Wort „Oelsnitz“, nach dem Wort „Pirna“ die Worte „Plauen“ und darunter „Reichenbach“ eingefügt; in der rechten Spalte der Aufzählung wird nach der erstmaligen Nennung des Wortes „Westerzgebirgskreis“, vor der drittmaligen Nennung der Worte „Leipziger Land“, nach der zweitmaligen Nennung der Worte „Niederschlesischer Oberlausitzkreis“, nach der erstmaligen Nennung der Worte „Sächsische Schweiz“ und vor der zweitmaligen Nennung der Worte „Riesa-Großenhain“ jeweils das Wort „Vogtlandkreis“ eingefügt.
In § 22 wird nach Absatz 4 folgender Absatz eingefügt:
„(4a) Abweichend von Absatz 1 Sätze 1 und 2 bilden der Landkreis Vogtlandkreis sowie die Kreisfreie Stadt Plauen einen Zweckverband als Gewährträger einer gemeinsamen Sparkasse. Dazu werden die Kreissparkassen Auerbach, Klingenthal, Oelsnitz und Reichenbach sowie die Stadt- und Kreissparkasse Plauen spätestens bis zum 1. Januar 1997 vereinigt.“.
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