Art. 1 Abs. 2 Nr. 18 Buchst. d SN-18219Gesetz zur Weiterentwicklung des E-Governments im Freistaat Sachsen
Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt: „(3) Für die Träger der Selbstverwaltung gelten die Vorgaben der Rechtsverordnung nach § 12b für…
§ 2a Abs. 3 SN-14070Elektronische Verwaltungsverfahren
Die staatlichen Behörden und die Träger der Selbstverwaltung sollen bei der Einführung oder wesentlichen Änderung elektronischer Verwaltungsverfahren
§ 2 Abs. 2 VOEAkteVerordnung über die elektronische Aktenführung bei Verwaltungsbehörden in Bußgeldverfahren (VOEAkte) Vom 8. April 2014
Werden Akten elektronisch geführt, ist für jeden Vorgang eine elektronische Akte anzulegen. Die Datenverarbeitung in und aus elektronischen Akten ist nur…
§ 12a Abs. 1 SN-14070Optimierung von Verwaltungsabläufen
Interne Verwaltungsabläufe der staatlichen Behörden sollen in elektronischer Form abgewickelt werden, soweit nicht andere Rechtsvorschriften entgegenstehen.
§ 1 Abs. 2 eAktVO SLVerordnung zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Saarlandes (eAkten-Verordnung - eAktVO SL -) Vom 17. November 2022
Abweichend von Absatz 1 Satz 2 kann in der Verwaltungsvorschrift nach Absatz 1 Satz 1 bestimmt werden, dass die Akten, die Verfahren betreffen, die zu einem vor…