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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung für Absolventen mit Masterabschluss sowie die Zweite Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen (Lehramtsprüfungsordnung II – LAPO II) vom 16. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 948) wird wie folgt geändert:
§ 9 wird wie folgt gefasst: „ § 9 Ausbildungsverhältnis Der Vorbereitungsdienst wird in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 1 des Sächsischen Beamtengesetzes (SächsBG) vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 971), in der jeweils geltenden Fassung, abgeleistet.“
§ 10 wird wie folgt gefasst: „ § 10 Übertragung der Zuständigkeit für die Kürzung der Anwärterbezüge Das Staatsministerium für Kultus überträgt die Befugnis zur Kürzung des Anwärtergrundbetrages der Lehramtsanwärter und Studienreferendare nach § 75 Abs. 1 des Sächsischen Besoldungsgesetzes (SächsBesG) vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 971), in der jeweils geltenden Fassung, auf die Sächsische Bildungsagentur.“
§ 41 Abs. 1 Satz 4 wird wie folgt gefasst: „Für Bewerber nach den Sätzen 1 und 2 gelten ergänzend die §§ 9 und 10 sowie Abschnitt 5 dieser Verordnung.“
Diese Verordnung regelt den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung für die Lehrämter an Grundschulen und Oberschulen, für das Lehramt Sonderpädagogik sowie…
Der bisherige § 5 wird § 6 und in Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „§ 6 Satz 1 Nr. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den…
Das Staatsministerium für Kultus wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Regelungen über Ausbildung, Weiterbildung und Prüfung der Lehrer sowie über…
die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung gemäß der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Vorbereitungsdienst und die Zweite…
die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an berufsbildenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.