Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Schulordnung Fachschule vom 2. Dezember 2009 (SächsGVBl. S. 644), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. Februar 2016 (SächsGVBl. S. 86) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu Teil 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 5 gestrichen.
§ 42 wird wie folgt geändert:
Absatz 2 wird aufgehoben.
Absatz 3 wird Absatz 2 und wie folgt gefasst: „(2) Zuständige Stelle für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweisen und Berufsqualifikationen ist für die in Teil 2 Abschnitt 1, 3 und 4 geregelten Bildungsgänge die Sächsische Bildungsagentur und für die in Teil 2 Abschnitt 5 geregelten Bildungsgänge das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.“
Absatz 4 wird Absatz 3.
Teil 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 5 wird aufgehoben.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.