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Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden leitet die fachpraktische Ausbildung. Sie bestimmt die Staatsanwaltschaft, bei der die Ausbildung stattfindet, und regelt die Zuweisung für die fachpraktische Ausbildung.
Für die Organisation der fachpraktischen Ausbildung im Einzelnen ist der Leiter der Staatsanwaltschaft zuständig, bei der die Ausbildung stattfindet. Er bestimmt die Staatsanwälte und Amtsanwälte, die die Beamten ausbilden.
Am Ende der fachpraktischen Ausbildung prüft der Leiter der Staatsanwaltschaft, bei der die Ausbildung stattfindet, oder eine von ihm beauftragte Person in einer Hauptverhandlung, ob der Beamte die für den Amtsanwaltsdienst erforderliche Redegabe, Gewandtheit und Sicherheit besitzt. Dies ist mit einer Note und einer Punktzahl nach § 11 Absatz 1 zu bewerten, hierüber ist ein Zeugnis zu erstellen und der Generalstaatsanwaltschaft Dresden zu übersenden.
Für die Organisation der Ausbildung im zweiten Abschnitt im Einzelnen ist die Leiterin oder der Leiter der Staatsanwaltschaft zuständig, der die Beamtin oder…
Für die Ausbildung ist der Leiter der Ausbildungsstelle verantwortlich. Er beauftragt mit der Leitung und Beaufsichtigung der Ausbildung den Geschäftsleiter…
Die Ausbildung wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts geleitet. Diese oder dieser bestimmt die Gerichte und im Benehmen mit der…
Für die Ausbildung ist der Behördenleiter/die Behördenleiterin verantwortlich. Er/Sie beauftragt mit der Leitung und Beaufsichtigung der Ausbildung den…
Für die fachpraktische Ausbildung ist die Leiterin oder der Leiter der Ausbildungsstelle verantwortlich. Sie oder er bestimmt die Beamtinnen oder die Beamten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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