§ 2 Abs. 1 SN-16984Ziel der Ausbildung, Laufbahnbefähigung
Ziel der Ausbildung ist, die Laufbahnbefähigung für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Naturwissenschaft und Technik mit dem…
§ 2 Abs. 3 SächsAPO-BauStM-LG2.2Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Bau, Straßenwesen sowie Maschinen- und Elektrotechnik
Wer den Vorbereitungsdienst abgeleistet und das Staatsexamen erfolgreich bestanden hat, hat die Befähigung für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 in…
§ 2 Abs. 1 SN-4353Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst
Ziel der Ausbildung ist es, die Befähigung für die zweite Einstiegsebene der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit dem…
§ 2 Abs. 3 SächsAPOBauMStSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Bau, Maschinenwesen und Elektrotechnik sowie Straßenwesen
Wer den Vorbereitungsdienst abgeleistet und die Laufbahnprüfung bestanden hat, hat die Befähigung für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 in der…
§ 22 Abs. 1 SN-16984Aufstieg
Die zum Aufstieg zugelassenen Beamten der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Naturwissenschaft und Technik mit dem fachlichen…