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Ausbildungsbehörde ist der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen.
Ausbildungsstellen sind die Stellen, denen der Anwärter auf der Grundlage des Rahmenausbildungsplanes für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 (Anlage 1) zur praktischen und theoretischen Ausbildung zugewiesen wird.
Die Einstellungsbehörden teilen die Namen der Personen, die zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden, spätestens zwei Monate vor Beginn des Vorbereitungsdienstes der Ausbildungsbehörde mit und fügen die für die Ausbildung und Prüfung benötigten Auszüge aus den Personalakten bei. Über Änderungen haben die Einstellungsbehörden die Ausbildungsbehörde zu informieren.
Ausbildungsbehörde ist der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen.
§ 3 Absatz 2 gilt entsprechend.
für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 und die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2
Ihnen obliegen die Ausschreibung, die Durchführung des Auswahlverfahrens, die Einstellung und die Betreuung der Anwärterinnen und Anwärter; sie treffen die…
Die Einstellungsbehörde weist den Anwärter der Ausbildungsbehörde zu. Ausbildungsbehörden für die berufspraktische Ausbildung sind die Ämter für Familie und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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