§ 4 Abs. 2 SN-16984Einstellungsbehörden, Ausbildungsbehörde, Ausbildungsstellen
Ausbildungsbehörde ist der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen.
§ 9 Abs. 1 SN-16984Prüfungsbehörde, Prüfungsorgane
Prüfungsbehörde ist der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen.
§ 4 Abs. 1 SächsBergMarkAPOSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Bergfach und Markscheidefach
Einstellungsbehörde ist das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.
§ 6 Abs. 3 SN-16984Dauer, Inhalt und Durchführung des Vorbereitungsdienstes
Die Ausbildungsbehörde regelt im Benehmen mit den Ausbildungsstellen die Durchführung des Vorbereitungsdienstes einschließlich der Lehrgänge und sonstigen…
Art. 2 Nr. 1 GemVwhDAPO SL 2017Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände Vom 4. September 2017
Einstellungsbehörde und Ausbildungsbehörde ist das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.