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§ 131 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), die zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Absatz 6 wird wie folgt gefasst: „(6) In Abweichung von § 72 Absatz 3 und 4 Satz 1 und 2 ist bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2017 ein Haushaltsplan auch dann gesetzmäßig, wenn die Summe der Salden nach § 74 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc und dd zuzüglich vorhandener liquider Mittel aus Vorjahren ausgeglichen ist. Ist die Gesetzmäßigkeit des Haushalts auch nach diesem Maßstab nicht gegeben, ist ein Haushaltsstrukturkonzept gemäß § 72 Absatz 4 und 6 aufzustellen. Die Haushaltswirtschaft ist so zu planen und zu führen, dass bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2017 der Haushaltsausgleich nach den dann geltenden Maßstäben erreicht werden kann. Im Finanzplan muss dargestellt werden, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2017 als Saldo aus den nicht zahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen entstandene Fehlbeträge dürfen im Jahr der Entstehung mit dem Basiskapital verrechnet werden, ohne dass die Gemeinde zur Aufstellung eines Haushaltsstrukturkonzeptes verpflichtet ist. Bei Vorlage eines Doppelhaushaltes für die Jahre 2017/2018 beurteilt sich die Haushaltssatzung für beide Haushaltsjahre nach diesem Absatz.“
Die Absätze 7 bis 9 werden aufgehoben.
In Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter „§ 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 9 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der…
Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3 und Satz 1 Halbsatz 2 wird aufgehoben.
In § 32 Absatz 1 Nummer 3 werden die Wörter „vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 196), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13. Dezember 2017 (SächsGVBl. S.…
§ 77 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
In Absatz 3 Nr. 2 werden die Angabe „§ 125 Abs. 1 Satz 3“ durch die Angabe „§ 125 Abs. 1 Satz 5“ und die Angabe „Artikel 11 des Gesetzes vom 16. Juli 2007…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.