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Die Zuständigkeitsübertragungsverordnung Justiz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Oktober 2014 (SächsGVBl. S. 673) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter „und für Europa“ gestrichen.
§ 1 wird wie folgt geändert:
Im Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „und für Europa“ gestrichen.
In Nummer 1 wird die Angabe „§ 391 Abs. 2 Satz 1 AO“ durch die Wörter „§ 391 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 4 der Abgabenordnung“ und die Angabe „§ 410 Abs. 1 Nr. 2 AO“ wird durch die Wörter „§ 410 Absatz 1 Nummer 2 der Abgabenordnung“ ersetzt.
In Nummer 5 werden die Wörter „Ermächtigung nach“ durch die Wörter „Ermächtigungen nach § 46a Absatz 2 Satz 2 und 3 sowie“ ersetzt.
In Nummer 11 wird die Angabe „§ 55a Abs. 1 Satz 1“ durch die Wörter „§ 55a Absatz 1 Satz 1 und 2“ und die Angabe „BGB“ wird jeweils durch die Wörter „des Bürgerlichen Gesetzbuchs“ ersetzt.
In Nummer 16 werden die Wörter „§ 347 Abs. 4 Satz 3 und Abs. 5 Satz 2“ durch die Wörter „§ 347 Absatz 4 Satz 3 bis 5 und Absatz 5 Satz 2“ ersetzt und die Wörter „(FamFG) vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2587), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15. März 2012 (BGBl. II S. 178) geändert worden ist“ werden gestrichen.
In Nummer 18 wird die Angabe „§ 4 Abs. 1 Satz 1“ durch die Wörter „§ 4 Absatz 1 Satz 1 und 2“ ersetzt.
In Nummer 19 werden die Wörter „§ 1 Satz 1 und § 7 Satz 1“ durch die Wörter „§ 1 Satz 1 und 2 sowie § 7 Satz 1 und 2“ ersetzt und die Wörter „(HaagÜbkAG) vom 22. Dezember 1977 (BGBl. I S. 3105), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2399) geändert worden ist“ werden gestrichen.
In Nummer 21 wird die Angabe „§ 22c Abs. 1 Satz 1“ durch die Wörter „§ 22c Absatz 1 Satz 1 und 3“, die Angabe „§ 93 Abs. 1 Satz 1“ wird durch die Angabe „§ 93 Absatz 1“ und die Angabe „GVG“ wird durch die Wörter „des Gerichtsverfassungsgesetzes“ ersetzt.
In Nummer 23 werden die Wörter „§ 81 Abs. 4 Satz 1 und 2, § 126 Abs. 1 Satz 1“ durch die Wörter „§ 7 Absatz 3 Satz 1 und 2, § 81 Absatz 4 Satz 1, 2 und 5, § 126 Absatz 1 Satz 1 und 2“ ersetzt, nach der Angabe „§ 127 Abs. 1,“ werden die Wörter „§ 131 Absatz 2 Satz 1,“ eingefügt und die Wörter „§ 148 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 1“ werden durch die Wörter „§ 148 Absatz 2 Satz 1 bis 4 Halbsatz 1“ ersetzt.
In Nummer 24 werden die Wörter „§ 74 Abs. 1 Satz 3, § 93 Satz 1, § 96 Abs. 3 Satz 3 und § 101 Satz 1 GBV“ durch die Wörter „§ 63 Satz 3 Halbsatz 1, § 74 Absatz 1 Satz 3, § 76a Absatz 2 Satz 1 und 2, § 93 Satz 1 und 3 sowie § 101 Satz 1 in Verbindung mit § 96 Absatz 3 der Grundbuchverfügung“ ersetzt.
In Nummer 36 werden nach der Angabe „§ 20 Abs. 2“ die Wörter „auch in Verbindung mit § 25a Satz 2 des Rechtspflegergesetzes oder § 9 Absatz 3 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes“ eingefügt und die Angabe „RPflG“ wird durch die Wörter „des Rechtspflegergesetzes“ ersetzt.
In Nummer 37 wird die Angabe „§ 38 Abs. 2 Satz 1“ durch die Wörter „§ 38 Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 4“ ersetzt.
In Nummer 48 wird die Angabe „§ 1 Abs. 1 Satz 1 ZahlVGJG“ durch die Wörter „§ 1 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 3 des Gesetzes über den Zahlungsverkehr mit Gerichten und Justizbehörden“ ersetzt.
In Nummer 49 werden die Wörter „§ 1069 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1, § 1074 Abs. 2 und 3 Satz 1 und“ durch die Wörter „§ 1069 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3, § 1074 Absatz 2 und 3 sowie“ ersetzt.
In Nummer 53 wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt.
Die folgenden Nummern 54 und 55 werden angefügt:
„54. die Ermächtigung nach § 99 Absatz 7 Satz 1 des Steuerberatungsgesetzes;
die Ermächtigung nach § 14 Absatz 4 Satz 1 und 2 des Erbbaurechtsgesetzes.“
In § 2 werden die Wörter „und für Europa“ gestrichen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.