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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Übertragung der Zuständigkeit für die Kürzung der Anwärterbezüge der Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst vom 25. April 1996 (SächsGVBl. S. 180), die zuletzt durch Artikel 8 der Verordnung vom 1. März 2012 (SächsGVBl. S. 173) geändert worden ist, wird aufgehoben.
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