Art. 2 Abs. 4 Nr. 8 SN-21632Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zu Anpassungen in der Lehrkräfteaus- und -weiterbildung
§ 10 wird durch den folgenden § 10 ersetzt: „§ 10 Übertragung der Zuständigkeit für die Kürzung der Anwärterbezüge Das Staatsministerium für Kultus überträgt…
Art. 24 Nr. 2 SN-14135Sächsische Dienstrechtsneuordnungsverordnung
§ 10 wird wie folgt gefasst: „ § 10 Übertragung der Zuständigkeit für die Kürzung der Anwärterbezüge Das Staatsministerium für Kultus überträgt die Befugnis zur…
Art. 5 SN-10933Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung beamtenrechtlicher Verordnungen
§ 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Übertragung der Zuständigkeit für die Kürzung der Anwärterbezüge der Beamten auf…
§ 1 NRW-27367Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit des Kultusministers für die Kürzung der Anwärterbezüge der Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst im Geschäftsbereich des Kultusministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Zuständigkeit für die Kürzung der Anwärterbezüge nach § 66 des Bundesbesoldungsgesetzes wird auf die für die Entlassung der Beamten zuständigen Stellen…
Art. 5 SN-17133Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst sowie für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Sozialverwaltung und Sozialversicherung im Freistaat Sachsen und weiterer Vorschriften
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Übertragung der Zuständigkeit für die Kürzung der Anwärterbezüge der Beamten auf Widerruf…