§ 13 Abs. 1 SN-1714Ausscheiden aus der Ausbildung
Gerichtsvollzieherbewerber, die in ihren Leistungen in der praktischen oder theoretischen Ausbildung den Anforderungen nicht entsprechen oder die…
§ 15 SN-16977Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Amtsanwälte
Der Beamte, der die Prüfung bestanden oder endgültig nicht bestanden hat, scheidet aus der Ausbildung aus.
§ 31 Abs. 1 JAG NRWGesetz über die juristischen Prüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst
Mit der Verkündung der Entscheidung über das Bestehen der Prüfung, das Nichtbestehen der ersten Wiederholungsprüfung oder über den Ausschluss von einer…
§ 7 Abs. 3 VOBASOF NRWVerordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung
Die Ausbildung endet zu dem Zeitpunkt, zu dem das Prüfungsergebnis über die bestandene oder endgültig nicht bestandene Staatsprüfung schriftlich bekannt gegeben…
§ 10 StufAVO-Feu NRWVerordnung über ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis für den Zugang zum Vorbereitungsdienst des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des feuerwehrtechnischen Dienstes
Besteht die oder der Auszubildende die Prüfung, endet ihr oder sein Ausbildungsverhältnis mit Ablauf des Monats, in dem ihr oder ihm das Prüfungsergebnis durch…