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Die Kommunalprüfungsverordnung vom 17. März 2006 (SächsGVBl. S. 77), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. Februar 2010 (SächsGVBl. S. 57) geändert worden ist, wird aufgehoben.
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über das kommunale Prüfungswesen (Kommunalprüfungsordnung – KomPrO) vom 14. August 1995 (SächsGVBl.…
Nummer 6 wird aufgehoben.
In Absatz 1 Satz 2 werden die Angabe „(§§ 104 und 105)“ durch die Angabe „(§§ 104 bis 106)“ und das Wort „Jahresabschlussprüfung“ durch die Worte „überörtliche…
In § 109 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe „und der überörtlichen Prüfung (§ 110)“ gestrichen.
§ 3 wird aufgehoben.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.