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Die Sächsische Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung vom 16. September 2014 (SächsGVBl. S. 530, 550), die durch die Verordnung vom 12. April 2016 (SächsGVBl. S. 146) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 18 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Bei Mehrarbeit im Schuldienst beträgt die Vergütung abweichend von Absatz 1 je Unterrichtsstunde für
Fachlehrer 17,62 EUR,
Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen 21,82 EUR,
Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Oberschulen, für das Lehramt Sonderpädagogik, für das Lehramt an beruflichen Schulen oder für das Lehramt an Gymnasien 30,27 EUR.“
§ 21 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird aufgehoben.
Die Absatzbezeichnung „(2)“ wird gestrichen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.