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Die Sächsische Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung vom 16. September 2014 (SächsGVBl. S. 530, 550), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. Juni 2019 (SächsGVBl. S. 532) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Eine Zulage von monatlich 40 Euro erhält, wer als Polizeivollzugsbeamter in den Bereitschaftspolizeihundertschaften, der Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft oder der Technischen Einsatzeinheit des Präsidiums der Bereitschaftspolizei oder im Fachdienst Einsatzzug oder Fachdienst Einsatzzüge der Polizeidirektionen verwendet wird.
In § 2 Absatz 1 werden die Wörter „in seiner Dienststelle oder“ und die Wörter „außerhalb seiner Wohnung“ gestrichen.
In § 5 Absatz 1 wird das Wort „Gehältern“ durch das Wort „Grundgehältern“ ersetzt.
§ 8a Absatz 4 wird aufgehoben.
In § 12 Absatz 1 wird die Angabe „15“ durch die Angabe „15c“ ersetzt.
In § 13 Absatz 1 werden die Sätze 4 und 5 aufgehoben.
§ 14 wird wie folgt gefasst:
„§ 14 Zulage für besondere polizeiliche Organisationseinheiten
Die Zulage wird nicht neben einer Zulage nach § 15 Absatz 1 gewährt. Die Zulage wird neben einer Stellenzulage nach den §§ 47 oder 48 des Sächsischen Besoldungsgesetzes nur gewährt, soweit sie diese übersteigt.“
Nach § 15b wird folgender § 15c eingefügt: „§ 15c Zulage für Observationskräfte beim Landesamt für Verfassungsschutz Eine Zulage von monatlich 225 Euro erhält, wer als überwiegend im Außendienst eingesetzte Observationskraft beim Landesamt für Verfassungsschutz verwendet wird.“
§ 17 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
Nach dem Wort „Beamten“ werden die Wörter „in Besoldungsgruppen mit aufsteigenden Grundgehältern“ eingefügt.
Nach dem Wort „unterliegen“ wird ein Komma eingefügt.
§ 22 wird aufgehoben.
§ 18 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
§ 19 wird wie folgt geändert:
Die §§ 7 und 8 gelten entsprechend.
Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
§ 15 der Sächsischen Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung vom 16. September 2014 (SächsGVBl. S. 530, 550) wird wie folgt geändert:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.