Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Sächsische Juristenausbildungsgesetz vom 26. Februar 2021 (SächsGVBl. S. 318), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Januar 2024 (SächsGVBl. S. 38) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 1 Satz 1 wird die Angabe „Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung“ durch die Angabe „Staatsministerium der Justiz“ ersetzt.
In § 5 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „Juristenfakultät“ durch die Angabe „Juristischen Fakultät“ ersetzt.
§ 7 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird die Angabe „Staatsminister der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung“ durch die Angabe „Staatsminister der Justiz“ ersetzt.
In Satz 3 wird die Angabe „Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung“ durch die Angabe „Staatsministeriums der Justiz“ ersetzt.
§ 8 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 wird durch folgende Nummer 3 ersetzt: „3. die Bewerberin oder der Bewerber gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung tätig ist.“
In § 10 Satz 1 wird die Angabe „Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung“ durch die Angabe „Staatsministerium der Justiz“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.