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Das Bodenplanungsgebiet umfasst die Gebiete der Städte Ehrenfriedersdorf, Geyer, Thum, der Gemeinden Auerbach, Tannenberg, Thermalbad Wiesenbad sowie Teile der Gebiete der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz, der Stadt Schlettau, der Stadt Zwönitz und der Gemeinde Drebach.
Die Grenzen des Bodenplanungsgebietes sind in der Übersichtskarte „Gebietsfestlegung gemäß § 14 des Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes Bodenplanungsgebiet Raum Annaberg“ eingetragen, die dieser Verordnung als Anlage 1 beigefügt ist. Der Grenzverlauf ergibt sich aus den digitalen Karten des Kartenwerks (Maßstab 1 : 10 000), erstellt durch die ARGE Beak Consultans GmbH/ARCADIS Germany GmbH, Stand Dezember 2020. Die Karten 2.1-6, 3.1-6, 4.1-6, 5.1-6, 6.1-6, 7.1-6, 8.1-6, 9.1-6 und 10.1-6 sind Bestandteil dieser Verordnung.
Das Bodenplanungsgebiet hat eine Größe von zirka 157 km².
Das Bodenplanungsgebiet hat eine Größe von zirka 397 km².
Die in § 5 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet des Landkreises Mittelsachsen werden als Bodenplanungsgebiet im Sinne von § 21 Abs. 3 BBodSchG und § 9…
Der neue Grenzverlauf der verschiedenen Teilflächen ergibt sich neu aus der Karte 1.6 des Kartenwerkes (Maßstab 1 : 10 000) mit dem Titel „Umstufung von…
Die Grenzen des Bodenplanungsgebietes sind in der Übersichtskarte „Gebietsfestlegung gemäß § 14 des Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes…
Das Bodenplanungsgebiet führt die Bezeichnung: Raum Annaberg.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.