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Artikel 4 des Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2017/2018 vom 4. Juli 2017 (SächsGVBl. S. 348) wird wie folgt geändert:
In Nummer 1 wird die Angabe „§ 80b“ durch die Angabe „§ 80d“ und die Angabe „§ 80c“ wird durch die Angabe „§ 80e“ ersetzt.
In Nummer 3 wird die Angabe „§ 80b“ durch die Angabe „§ 80d“ und die Angabe „§ 80c“ wird jeweils durch die Angabe „§ 80e“ersetzt.
In Anhang 2 zu Artikel 2 Nummer 6 und Anhang 3 zu Artikel 3 Nummer 2 des Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 sowie zur…
In § 7 wird die Angabe „§ 43 Abs. 8 Satz 4“ durch die Angabe „§ 45 Abs. 7 Satz 4“ ersetzt.
Die bisherigen §§ 14 bis 17 werden die §§ 15 bis 18 und im neuen § 18 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 18 Abs. 3“ durch die Angabe „§ 19 Abs. 3“ ersetzt.
Der bisherige § 21 wird § 24 und wird wie folgt geändert:
In § 95 Absatz 2 Satz 4 wird die Angabe „§ 60“ durch die Angabe „§ 57“ ersetzt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.