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Die Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe vom 22. Mai 2007 (SächsGVBl. S. 209), die durch die Verordnung vom 21. Mai 2013 (SächsGVBl. S. 342) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 30 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird die Angabe „292“ durch die Angabe „300“ ersetzt.
In Satz 2 Nummer 3 wird die Angabe „16“ durch die Angabe „24“ ersetzt.
In Anlage 3 wird der Abschnitt „Aufbaustufe Modul 3.3“ wie folgt geändert:
In der Zeile „Inhalte und Qualifikationsziele“ wird die Angabe „2 Hospitationen,“ gestrichen.
In der Zeile „Arbeitsaufwand“ wird die Angabe „16“ durch die Angabe „24“ ersetzt.
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