Art. 1 Abs. 3 Satz 2 Nr. 28 SN-12718Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Schulordnung Berufsfachschule und der Schulordnung Berufsschule
In § 97 wird nach der Angabe „Abs. 2“ die Angabe „Satz 1“ eingefügt.
Art. 3 Abs. 4 Nr. 27 Buchst. b SN-21009Verordnung des Staatsministeriums für Kultus sowie des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Aktualisierung berufsbezogener Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
Art. 1 Nr. 3 SN-18877Änderung der Schulordnung Berufsschule
§ 8 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
Art. 3 Abs. 2 Nr. 18 SN-19745Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Neufassung und Änderung der Schulordnung Berufsfachschule
Der bisherige § 107 wird § 108 und Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Art. 2 Abs. 3 Nr. 6 Buchst. c SN-19106Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Sicherung der Ausbildung an berufsbildenden Schulen während der COVID-19-Pandemie
Die bisherigen Absätze 5 und 6 werden die Absätze 6 und 7.