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Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung der Intendantin oder des Intendanten; dies gilt nicht für die inhaltliche Gestaltung der Angebote, die allein der Rundfunkrat überwacht.
Der Verwaltungsrat hat ferner folgende Aufgaben:
Vorschlag für die Wahl der Intendantin oder des Intendanten und deren oder dessen Abberufung,
Feststellung des Wirtschaftsplanes und des Jahresabschlusses,
Feststellung des Entwicklungsplanes,
Erlass der Finanzordnung,
Vertretung des MDR beim Abschluss von Rechtsgeschäften und anderen Rechtsangelegenheiten gegenüber der Intendantin oder dem Intendanten,
Auswahl der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers,
Entlastung der Intendantin oder des Intendanten,
Kontrolle der Gehaltsstrukturen der Angestellten, deren Bezüge über der höchsten Tarifgruppe liegen.
Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben sind dem Verwaltungsrat von der Intendantin oder vom Intendanten Auskünfte zu erteilen und Einsicht in die Unterlagen des MDR zu gewähren. Der Verwaltungsrat kann einzelne Vorgänge untersuchen und hierfür auch besondere Sachverständige beauftragen. Der Verwaltungsrat soll bei der Bedarfsanmeldung nach § 1 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages frühzeitig beteiligt werden.
Der Verwaltungsrat hat bei der Kontrolle der Gehaltsstrukturen nach Absatz 2 Nummer 9 und bei der Festsetzung der Bezüge der Intendantin oder des Intendanten und des Direktoriums dafür zu sorgen, dass diese in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen einer Anstalt des öffentlichen Rechts stehen. Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten.
Der Verwaltungsrat überwacht die Tätigkeit des Intendanten.
Unbeschadet der Befugnisse, die gemäß Abschnitt 6 dem Haushaltsausschuss obliegen, nimmt der Verwaltungsrat die folgenden Aufgaben wahr:
Der Verwaltungsrat in seiner Aufsichtszusammensetzung fasst Beschlüsse im Zusammenhang mit den in Artikel 7 bis 10 genannten Aufgaben sowie alle anderen…
weitere Aufgaben wahrzunehmen, die ihr im Einklang mit dieser Verordnung übertragen werden.
Der Verwaltungsrat hat insbesondere folgende Aufgaben:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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