Art. 3 Abs. 1 SN-11420Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von Anforderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Art. 3 Abs. 1 SN-21002Vierte Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen Urlaubs-, Mutterschutz- und Elternzeitverordnung
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art. 11In Abs. 1 SN-5119Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung und zum Erlass forstverwaltungsrechtlicher Vorschriften
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft. Artikel 2 § 4 tritt am Tage nach der Verkündung dieser Verordnung in Kraft.
Art. 3 Abs. 1 SN-19778Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Neuregelung der Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Naturwissenschaft und Technik mit dem fachlichen Schwerpunkt technischer Verwaltungsdienst in den Aufgabenbereichen Hochbau und Städtebau, Maschinenwesen und Elektrotechnik sowie Straßenwesen
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 Abs. 1 SN-3004Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Wahl der Beisitzer in den Ausschüssen und Kammern für Kriegsdienstverweigerung
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.