Art. 3 Abs. 1 SN-21005Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung laufbahnrechtlicher Regelungen der Polizei
Diese Verordnung tritt am 1. September 2024 in Kraft.
Art. 4 Abs. 2 SN-20912Fünftes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes
Die Artikel 2 und 3 treten am 1. Januar 2025 in Kraft. Dresden, den 5. Juli 2024 Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler Der Ministerpräsident Michael…
Art. 4 Abs. 1 SN-12750Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Regelung dienstrechtlicher Zuständigkeiten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Art. 3 Abs. 1 SN-11275Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die sachlichen Zuständigkeiten zum Vollzug des Medizinprodukterechts und zur Änderung der Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Art. 11In Abs. 1 SN-5119Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung und zum Erlass forstverwaltungsrechtlicher Vorschriften
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft. Artikel 2 § 4 tritt am Tage nach der Verkündung dieser Verordnung in Kraft.