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Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Elternzeit der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen (Sächsische Elternzeitverordnung – SächsEltZVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2002 (SächsGVBl. S. 192), geändert durch Verordnung vom 5. März 2002 (SächsGVBl. S. 111), wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 3 Satz 4 wird die Angabe „(Mutterschutzverordnung – MuSchuVO)“ durch die Angabe „(Sächsische Mutterschutzverordnung – SächsMuSchuVO), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. Oktober 2003 (SächsGVBl. S. 623) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,“ ersetzt.
In § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 3 Satz 3 wird jeweils die Angabe „MuSchuVO“ durch die Angabe „SächsMuSchuVO“ ersetzt.
Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Urlaub, den Mutterschutz und die Elternzeit der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen (Sächsische…
In § 4 Abs. 2 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Elternzeit der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen (Sächsische Elternzeitverordnung –…
In § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 wird die Angabe „§ 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Mutterschutz für Beamtinnen und…
Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Urlaub, den Mutterschutz und die Elternzeit der Beamtinnen und…
Die Sächsische Urlaubs-, Mutterschutz- und Elternzeitverordnung vom 16. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 901), die durch Artikel 9 der Verordnung vom 16. September…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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