Art. 2 Abs. 2 SN-2212Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach Artikel 1 nach seinem Artikel 3 in Kraft tritt oder gegenstandslos wird, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt…
Art. 4 Abs. 1 SN-9341Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie zur Änderung des Sächsischen Krebsregisterausführungsgesetzes
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist. Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem…
Art. 2 Abs. 2 SN-3394Gesetz zum Vertrag des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden
Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 8 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen. Das vorstehende Gesetz…
Art. 2 Abs. 2 SN-19636Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021
Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 in Kraft getreten oder…
Art. 3 Abs. 2 SN-3051Gesetz zum Vertrag mit den evangelischen Landeskirchen im Freistaat Sachsen
Der Tag, an dem der Staatsvertrag, einschließlich des Schlußprotokolls, nach seinem Artikel 26 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz-und…