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Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 2013 (SächsGVBl. S. 3), das zuletzt durch das Gesetz vom 1. Juni 2022 (SächsGVBl. S. 381) geändert worden ist, außer Kraft. Dresden, den 31. Mai 2023 Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler Der Ministerpräsident Michael Kretschmer Der Staatsminister des Innern Armin Schuster Der Staatsminister der Finanzen Hartmut Vorjohann Die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Petra Köpping Der Staatsminister für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Sebastian Gemkow
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