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In § 4 Absatz 1 Satz 1 der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellenförderverordnung vom 23. Dezember 2008 (SächsGVBl. 2009 S. 15), die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird die Angabe „80 500“ durch die Angabe „82 300“ ersetzt.
In § 4 der Die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellenförderverordnung vom 23. Dezember 2008 (SächsGVBl. 2009 S. 15), die zuletzt durch…
In § 4 werden die Angabe „52 000“ durch die Angabe „54 000“ und die Angabe „37 800“ durch die Angabe „39 800“ ersetzt.
In § 4 Absatz 1 Satz 1 der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellenförderverordnung vom 23. Dezember 2008 (SächsGVBl. 2009 S. 15), die…
In § 4 wird die Angabe „55 000“ durch die Angabe „60 000“ ersetzt.
In Satz 2 wird die Angabe „12 000“ durch die Angabe „14 000“ ersetzt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.