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In § 3 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über den Kommunalen Sozialverband Sachsen vom 14. Juli 2005 (SächsGVBl. S. 167, 171), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. März 2022 (SächsGVBl. S. 251) geändert worden ist, wird die Angabe „18“ durch die Angabe „19“ ersetzt.
In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§§ 117 bis 122“ durch die Angabe „§§ 118, 121 und 122“ ersetzt.
In Absatz 2 Satz 1 wird vor der Angabe „11 bis 18“ die Angabe „5 und“ eingefügt.
§ 3 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über den Kommunalen Sozialverband Sachsen vom 14. Juli 2005 (SächsGVBl. S. 167, 171), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes…
In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „Nr. 11 bis 16“ durch die Wörter „Nummer 11 bis 18“ ersetzt.
In § 9 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe „vom 11. Mai 2005 (SächsGVBl. S. 155)“ durch die Angabe „vom 7. November 2007 (SächsGVBl. S. 478)“ ersetzt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.