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Das Gesetz über den Kommunalen Sozialverband Sachsen (SächsKomSozVG) vom 14. Juli 2005 (SächsGVBl. S. 167, 171) wird wie folgt geändert:
In § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 werden die Wörter „der Jahresrechnung“ durch die Wörter „des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses“ ersetzt.
In § 9 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe „vom 11. Mai 2005 (SächsGVBl. S. 155)“ durch die Angabe „vom 7. November 2007 (SächsGVBl. S. 478)“ ersetzt.
§ 21 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 werden die Wörter „der Jahresrechnung“ durch die Wörter „des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses“ ersetzt.
Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
„§ 131 SächsGemO gilt entsprechend.“
In § 22 Abs. 2 Satz 1 wird das Wort „Einnahmen“ durch das Wort „Erträge“ ersetzt.
Das Gesetz über den Kommunalen Sozialverband Sachsen (SächsKomSozVG) vom 14. Juli 2005 (SächsGVBl. S. 167, 171) wird wie folgt geändert:
Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
§ 3 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über den Kommunalen Sozialverband Sachsen vom 14. Juli 2005 (SächsGVBl. S. 167, 171), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes…
In § 3 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über den Kommunalen Sozialverband Sachsen vom 14. Juli 2005 (SächsGVBl. S. 167, 171), das zuletzt durch Artikel 2 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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