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Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Mit Ablauf des 31. Dezember 2023 tritt das Gesetz zur Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes und weiterer Sozialer Entschädigungsgesetze vom 1. Januar 2008 (SächsGVBl. 2008 S. 138, 176), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. Juni 2018 (SächsGVBl. S. 472) geändert worden ist, außer Kraft. Dresden, den 13. Dezember 2023 Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler Der Ministerpräsident Michael Kretschmer Die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Petra Köpping
Die §§ 28, 29, 31, 33, 36 bis 38, 45, 46, 49 und 50 treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar…
Die §§ 30, 31, 33, 35, 38 bis 40, 46, 47, 49, 51 und 52 treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar…
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2003 in Kraft, soweit in den Absätzen 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist.
Artikel 3 Nummer 3 und 4 sowie Artikel 4 treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Dresden, den 28. November 2023 Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler Der…
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 2. April 2020 in Kraft.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.