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§ 22a Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über Kindertagesbetreuung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 225), das zuletzt durch das Gesetz vom 1. Juni 2023 (SächsGVBl. S. 326) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In Nummer 3 werden die Wörter „Fach- oder Fachhochschule oder der Berufsakademie Sachsen“ durch die Wörter „Fachschule oder Hochschule“ ersetzt.
In Nummer 4 werden die Wörter „Fach- oder Fachhochschule“ durch die Wörter „Fachschule oder Hochschule“ ersetzt.
In Satz 3 werden die Wörter „2 des Gesetzes vom 11. Juni 2010 (SächsGVBl. S. 182)“ durch die Wörter „23 des Gesetzes vom 11. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 358)“…
§ 7 Absatz 2 Satz 4 und 5 des Gesetzes über Kindertagesbetreuung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 225), das zuletzt durch…
In § 13 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort „Tageseinrichtung“ durch das Wort „Kindertageseinrichtung“ ersetzt.
In § 20 Abs. 4 wird die Angabe „§ 14 Abs. 3“ durch die Angabe „§ 12 Abs. 3“ ersetzt.
In Absatz 5 wird das Wort „Fachberater“ durch das Wort „Fachberatung“ ersetzt und das Wort „Sächsische“ wird gestrichen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.