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Die Sächsische E-Justizverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. April 2014 (SächsGVBl. S. 291), die zuletzt durch die Verordnung vom 5. Dezember 2023 (SächsGVBl. S. 930) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 5 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „Gerichten und Staatsanwaltschaften“ durch die Wörter „Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie Verwaltungsbehörden, soweit sie Aufgaben im Bußgeldverfahren wahrnehmen (Bußgeldbehörden),“ ersetzt.
In § 5a Absatz 1 Satz1 werden nach dem Wort „Strafsachen“ die Wörter „und Bußgeldsachen“ eingefügt.
In § 9 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „Gerichte oder Staatsanwaltschaften“ durch die Wörter „Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Bußgeldbehörden“ ersetzt.
Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:
In der Überschrift der Spalte 2 werden die Wörter „Gericht oder Staatsanwaltschaft“ durch die Wörter „Gericht, Staatsanwaltschaft oder Bußgeldbehörde“ ersetzt.
Folgende Nummern 45 bis 47 werden angefügt:
„45. Jobcenter Zwickau, soweit es Aufgaben nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch wahrnimmt
Jobcenter Vogtland, soweit es Aufgaben nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch wahrnimmt
Landratsamt des Vogtlandkreises“.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.