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Aus der Gemeinde Elsterheide werden von der Gemarkung Tätzschwitz in die Gemeinde Laubasch eingegliedert:
von der Flur 3 die Flurstücke 94/4, 97/1, 97/12, 97/17, 97/20, 97/21, 97/22, 100, 101,
von der Flur 4 das Flurstück 23/2,
von der Flur 7
von Flurstück 1/8 der Teil östlich der vom südwestlichsten Grenzpunkt des Flurstücks 23/2 der Flur 4 zu dem am nächsten dem Vermessungspunkt 54 gelegenen Grenzpunkt des Flurstücks 1/8 verlaufenden Linie sowie weiterhin der Teil von Flurstück 1/8 östlich der von dem am nächsten dem Vermessungspunkt 39 gelegenen Grenzpunkt des Flurstücks 1/8 zu dem gegenüberliegenden nordöstlichsten Grenzpunkt des Flurstücks 1 der Flur 8 verlautenden Linie,
von Flurstück 1/1 der Teil östlich der von dem am nächsten dem Vermessungspunkt 54 gelegenen Grenzpunkt des Flurstücks 1/8 zu dem am nächsten dem Vermessungspunkt 39 gelegenen Grenzpunkt des Flurstücks 1/8 verlautenden Linie,
die Flur 8.
Aus der Gemeinde Elsterheide werden von der Gemarkung Tätzschwitz in die Stadt Lauta eingegliedert:
von der Flur 5
die Flurstücke 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27,
von Flurstück 2/5 der Teil südlich der vom südwestlichsten Grenzpunkt des Flurstücks 2/4 zum nächsten westlich der Schnittstelle der geraden Verlängerung der südlichen Grenzlinie des Flurstücks 2/4 mit der Grenze des Flurstücks 2/1 gelegenen Grenzpunkt des Flurstücks 2/1 verlautenden Linie,
von der Flur 6 die Flurstücke 1/3 und 1/4,
von der Flur 7 alle Flurstücke, mit Ausnahme des Flurstücks 1/4 und der Teile der Flurstücke 1/1 und 1/8, die gemäß Absatz 1 Nr. 3 in die Gemeinde Laubasch eingegliedert werden.
Aus der Gemeinde Laubasch werden von der Gemarkung Laubasch von der Flur 2 die Flurstücke 1, 2, 3, 4/1, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16/1, 16/2, 17/1, 17/2, 18/1, 20, 21, 22/1, 23, 24, 25, 26, 27/2, 28, 29, 30/3, 31, 32/5 und 32/22 in die Gemeinde Elsterheide eingegliedert.
Die Gemeinde Laubasch hat mit der Stadt Lauta und der Gemeinde Leippe-Torno den Anschluß an die zwischen diesen Gemeinden bestehende Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
von der Gemarkung Unwürde mit Laucha die Flurstücke 313, 314, 318, 320, 322, 324, 325/2, 325/4, 325/5, 325/6, 325/7, 326, 329, 330, 335/2, 335/3, 335/4, 335/5,…
die Gemarkung Auritz, mit Ausnahme der Flurstücke 71, 82, 188, 189, 190, 191 und 192,
Nach Nummer 20 wird folgende Nummer eingefügt: „21. Der Landkreis Westlausitz-Dresdner Land mit Sitz des Landratsamtes in Kamenz; ihm gehören an: a) alle…
die Flur 3b,
vom Flurstück 1323 der Teil nordwestlich der geraden Verlängerung der südlichen Grenzlinie des Flurstücks 1317a.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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