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Es werden neu gebildet:
der Erzgebirgskreis mit dem Sitz des Landratsamtes in Annaberg-Buchholz. Ihm gehören an:
alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Annaberg,
alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Aue-Schwarzenberg,
alle Gemeinden des bisherigen Mittleren Erzgebirgskreises und
alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Stollberg;
Landkreis, Landratsamt und Landrat im Sinne der Absätze 1 und 2 sind für den neu zu bildenden Landkreis Görlitz der bisherige Landkreis Löbau-Zittau, dessen…
In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „§ 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Neugliederung des Gebietes der Landkreise des Freistaates Sachsen (Sächsisches…
In § 3 wird nach Nummer 18 folgende Nummer eingefügt: „18a. Der Landkreis Vogtlandkreis mit Sitz des Landratsamtes in Plauen; ihm gehören an: a) alle Gemeinden…
In § 1 werden nach dem Wort „Görlitz“ das Wort „Hoyerswerda“, nach den Worten „Leipziger Land“ die Worte „Meißen-Radebeul“ und nach dem Wort…
Die Auflösung und Neubildung eines Landkreises sowie die Änderung der Grenzen eines Landkreises infolge Eingliederung oder Ausgliederung von Gemeinden bedürfen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.